Jeder Mensch hat das Recht, in Würde zu sterben!
Das ist ein Leitsatz aus der Charta zur Betreuung von schwerstkranken und sterbenden Menschen. In Würde zu sterben bedeutet: Sterbende Menschen können den Menschen vertrauen, die sie begleiten. Sie beachten die Wünsche und Entscheidungen von sterbenden Menschen.
Der Leitsatz ist eine Herausforderung: Jeden Menschen nach seinen ganz eigenen Wünschen zu begleiten. Das bedeutet auch: Jede Begleitung ist anders.
Der Leitsatz ist aber auch eine Chance: Viele verschiedene Menschen werden begleitet. Es werden die vielen verschiedenen Lebens-Welten und Sterbe-Welten sichtbar.

Bis jetzt werden oft Menschen begleitet, die über viele Möglichkeiten verfügen. Menschen die wissen, wo sie Hilfe bekommen. Menschen die Freunde haben, die sich um sie sorgen. Oder Menschen die Geld haben, um Hilfe zu bezahlen.
Es werden noch wenige Menschen begleitet, die benachteiligt sind. Benachteiligte Menschen können zum Beispiel Menschen mit Migrations-Geschichte oder Menschen mit Behinderungen sein. Ein anderes Wort für Benachteiligung ist Diskriminierung.

Im Projekt „Am Ende Vielfalt“ sind die Lebens-Welten und Sterbe-Welten von Menschen mit Migrations-Erfahrung wichtig. Die Sterbe- und Trauerbegleitung von Menschen mit Migrations-Erfahrung soll gestärkt werden.
Auch der Kontakt zu Einrichtungen und Diensten der Behinderten-Hilfe ist uns wichtig. Wir begleiten Menschen mit Behinderung dort wo sie wohnen und leben. Zum Beispiel sind ehrenamtliche Hospiz-Begleiterinnen in der Tages-Gruppe in einem Wohn-Haus regelmäßig zu Besuch.
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